Eigenbesitz des Mönches

Bruder Manfred lebt im Kloster
und er wünscht sich einen Toaster.
Des Manfreds allergrößter Traum
ist krosses Toast in seinem Raum.
Doch Privatbesitz zu horten
ist nun mal in Manfreds Orden
streng verboten durch die Regel:
Keine Bücher, Griffel, Kegel…

Der Manfred denkt: „Mein Benedikt,
warum hast du so eng gestrickt
die Regel zum Privatbesitz?
Es ist ja nicht, dass ich stibitz‘.“

„Es sei alles uns gemeinsam“,
mahnt der Abt: „auch Kleinkram.“
So tagt der Brüder nun ihr Rat
und hat die Lösung bald parat.

Angeschafft wird für die Küche,
auch für himmlische Gerüche,
ein Toaster, der für alle ist.
Dann gibt’s auch keinen Bruderzwist.

Regel 33 des Heiligen Benedikt:

„Vor allem dieses Laster muss mit der Wurzel aus dem Kloster ausgerottet werden. Keiner maße sich an, ohne Erlaubnis des Abtes etwas zu geben oder anzunehmen. Keiner habe etwas als Eigentum, überhaupt nichts, kein Buch, keine Schreibtafel, keinen Griffel – gar nichts. (…)“

Quelle: Die Regeln des Heiligen Benedikt, Eigenbesitz des Mönches (33)